Wucher und Sittenwidrigkeit bei Goldsparplänen
Schützen Sie Ihr Vermögen
Haben Sie einen Goldsparplan abgeschlossen und das Gefühl, dass die Kosten und Vermittlungsprovisionen unrechtmäßig hoch sind? Unsere Experten helfen Ihnen, gegen sittenwidrige Verträge und Wucherzinsen vorzugehen und Ihre Rechte zu verteidigen!
Was ist Sittenwidrigkeit?
Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt,
das heißt, wenn es in starkem Maße gegen das Anstandsgefühl aller billig und
gerecht Denkenden verstößt (§ 138 BGB). Bei Goldsparplänen können überhöhte
Vermittlungsprovisionen und andere unangemessene Kosten sittenwidrig sein.
Warum eine Rechtsberatung?
- Vertragsprüfung: Wir analysieren Ihren Goldsparplan und prüfen, ob
sittenwidrige Klauseln vorliegen. - Kostentransparenz: Wir klären auf, ob die Vermittlungsprovisionen und
andere Gebühren gerechtfertigt sind. - Erfahrung: Unsere Anwälte haben zahlreiche Fälle von Wucher und
Sittenwidrigkeit erfolgreich bearbeitet.
Häufige Probleme bei Goldsparplänen
- Überhöhte Vermittlungsprovisionen: Provisionen, die weit über dem
marktüblichen Niveau liegen. - Unfaire Vertragsbedingungen: Klauseln, die den Anleger unangemessen
benachteiligen. - Intransparente Kosten: Versteckte Gebühren, die den Sparplan unrentabel
machen.
Unser Service
Kostenfreie Erstberatung
Erfahren Sie unverbindlich, wie wir Ihnen helfen
können.
Vertragsanalyse
Wir prüfen Ihren Goldsparplan auf Wucher und sittenwidrige
Klauseln.
Verhandlungen
Wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Vermieter und setzen Ihre
Rechte durch.
Kostenlose Deckungsanfrage
Wir stellen für Sie eine kostenlose
Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Prozesskostenfinanzierer
Sie haben keine Versicherung. Wir stellen den
Kontakt zu einem Prozesskostenfinanzierer her.